Das war wohl nicht klar genug

Tatort: Murnau.
Genauer: Westried.
Noch genauer: Grainbichl.
Am allergenauesten: Hinterer Grainbichl.

Da war es den Anwohnern wohl nicht offensichtlich genug, dass während der Winterzeiten wegen des »Winterdienstes« – so das ursprüngliche Schild unterhalb des Halteverbots – eben ein Halteverbot herrscht.
Der Amtsschimmel dachte sich … ähm, der Amtsschimmel dachte … nein, das ist blöde formuliert.
Irgendjemand kam auf die selige Idee, den Zeitraum zu konkretisieren. Nun ist zwar vom 01.11. bis 30.04. immer und auch ohne Schnee Halteverbot, allerdings wird der Winterdienst seine Arbeit vermutlich nicht verrichten können, wenn zwischen 01.05. und 31.10. Schnee gefallen sein sollte. Was hier durchaus auch schon vorgekommen ist –

 

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