Ab und zu nutze ich nach wie vor die Gelegenheit, die Intelligenz deutscher – und hier vor allem oberbayerischer – Autofahrer zu dokumentieren. Intelligenz und Rücksichtnahme hängen direkt zusammen. Wer eher dumm denn intelligent ist, hat vielleicht – oder offensichtlich? – nie Lesen gelernt, und kennt daher möglicherweise – oder ziemlich sicher – auch den § 1 der StVO nicht. Wie auch immer:
Ein besonders schönes Beispiel …
… wie auch dieses eines ist: Am Murnauer Bahnhof, der vor einigen Jahren aufwendig und recht hübsch renoviert wurde – es gab, glaube ich, sogar einen Preis für die Neugestaltung – fehlt vor allem eines nicht: Parkraum. Freilich meist gebührenpflichtig. Aber selbst an dieser Stelle, wo eine Parkscheibe ausreicht, sollte man erwarten können, dass der Besitzer einer Erlaubnis zur Führung eines Fahrzeuges (vulgo: Führerschein) in der Lage ist, seine Karre so zu platzieren, dass er nicht den Fußgängern vorbehaltenen Verkehrsraum marodiert. Indes: Irrtum, Herr Haitel. Wie man ja sieht.
Dieses Fahrzeug wiederum …
… wie auch dieses Fahrzeug sind zwei schöne Beispiele für den irrigen Glauben deutscher Bürger, Gewohnheitsrechte gingen vor geschriebenes Recht, soll heißen: »Nur weil ich Pappnase ständig meine Karre so hinstelle, mich aber keiner dafür zur Rechenschaft zieht, kann ich das immer machen.« Es handelt sich um Lieferfahrzeuge für einen Restaurantbetrieb am Murnauer Staffelsee (vulgo: »Lido«), und die Straße ist an dieser Stelle besonders schmal … jedenfalls für jemanden mit einem flachen Hirn.