Ich besitze gemeinsam mit meiner Gattin ein Haus. Naja, eigentlich besitzt es die Bank. Aber man kennt das ja.
Das Haus wird als Einfamilienhaus genutzt, besteht aber eigentlich aus zwei Wohnungen, jedenfalls, was die Stromversorgung angeht. Sprich: Wir haben zwei Stromzähler.
Vor einigen Wochen kam das, was alle Stromkunden lieben: die Jahresrechnung. Die war nicht zu knapp ausgefallen – wir verbrauchen zu zweit (die Hunde verbrauchen selbst keinen Strom) über 4200 kWh, was angeblich einem Vier-Personen-Haushalt entspricht. Indes ist das kein Wunder. Ich arbeite daheim, den ganzen Tag läuft mindestens ein Computer, dazu eventuelle Beleuchtung. Und ansonsten das Übliche. Wenn meine Gattin daheim ist, ist es noch ein zweiter Computer – und noch mehr Beleuchtung, weil meine Gattin einerseits blind zu sein scheint, andererseits vergesslich (an manchen Tagen ist ihr offensichtlich nicht bekannt, dass man Licht ausschalten kann, wenn man es nicht mehr benötigt).
Wie auch immer: Es schien angesagt, einmal Sparmöglichkeiten zu überprüfen. Unser Lieblingsportal zu solchen Ansinnen: Check24. (Verivox habe ich auch geprüft, aber deren Angebote sind nicht so attraktiv.) Aber natürlich sollte auch unser derzeitiger Anbieter eine Chance erhalten: E.ON.
Die bewerben seit einiger Zeit das Programm »E.ON Plus« mit dem Motto »Bündeln lohnt sich«. Vorrangig wird beworben, dass man seinen Stromvertrag mit dem von Verwandten, Nachbarn, Freunden usw. bündelt. Aber in der Tat kann man auch alleine seine zwei vorhandenen Stromverträge – die bei uns vorliegen – bündeln. Dachte ich.
E.ON hat allerdings ganz eigene Vorstellungen davon, wie man verhindert, dass ein Angebot zur Kostenersparnis auch wirklich in Anspruch genommen wird. Der Versuch, meine beiden Verträge – für Erd- und Obergeschoss – zu bündeln, wird per E-Mail abschlägig beantwortet:
Sie möchten Ihren Vertrag E.ON Grundversorgung mit einem weiteren Vertrag kombinieren und von den E.ON. Plus Vorteilen profitieren.
Leider erfüllen Sie mit Ihrem Vertrag nicht alle Voraussetzungen für unser E.ON Plus Vorteilsprogramm. Diese finden Sie nochmal unter www.eon.de/agb-eonplus zum Nachlesen.
Statt mir gleich zu schreiben, dass man mich verarschen möchte, schickt man mich in die AGB, in denen zum E.ON-Plus-Angebot nachzulesen ist:
2.2.2. Ausgenommen von der Teilnahme am Vorteilsprogramm E.ON Plus sind vor allem Grundversorgungs- und Ersatzversorgungsverträge, Mitarbeiterverträge (insbesondere Deputats- und Teamprodukte), die Energielieferverträge E.ON Strom Pur und E.ON Erdgas Pur, E.ON Smart Strom und E.ON Smart Erdgas, E.ON Kombi Strom und E.ON Kombi Erdgas, E.ON BerlinStrom, E.ON Solar Cloud Basis, HanseDuo Hamburg, HanseDuo Mecklenburg-Vorpommern, Lifestrom, Lidl-Strom sowie Verträge, denen ein Rahmenvertrag zugrunde liegt, Verträge für die/mit der Immobilien- und Wohnungswirtschaft, Verträge für/mit Geschäftskunden sowie bereits gekündigte Energieverträge. Sowie Produkte, die bis 30.09.2020 unter der Marke innogy verkauft wurden sowie die Produktlinien Erdgas Stabil, Strom Smart, Erdgas Smart, Strom Stabil Natur, EIFEL Strom – Nicht teilnahmeberechtigt sind außerdem Energieverträge, die Sie mit einem anderen Energieversorger abgeschlossen haben und die durch den Erwerb des Energieversorgers durch uns ggf. auf uns übergehen. Darüber hinaus behalten wir uns vor, mit Wirkung für die Zukunft weitere Energielieferverträge von der Teilnahme am E.ON Plus Vorteilsprogramm auszunehmen.
Ich hätte an E.ONs Stelle das Angebot gar nicht erst ins Leben gerufen, geschweige denn Geld für Werbung ausgegeben. Stattdessen hätte ich unter Punkt 2.2.2. – den es dann allerdings nicht gegeben hätte, zugegeben – gleich vermerkt, dass es keinen Energievertrag gibt, den man mit einem anderen Energievertrag kombinieren kann.
Jedenfalls, liebe E.ON, bedanke ich mich nun endgültig für die fortgesetzte Verarschung – wir hatten ja schon in Bayern einmal das Vergnügen mit eurer Verdummungsstrategie* – und habe euch deshalb heute meine Kündigung beider Stromversorgungsverträge geschickt.
* Die Geschichte in Bayern ging so: Ich ziehe in eine Wohnung mit E.ON-Stromliefervertrag. Den soll ich übernehmen. In Ordnung. E.ON verlangt eine Einzugsermächtigung von mir. Die verweigere ich (grundsätzlich immer, ich habe mit den Eigenmächtigkeiten von Gläubigern schlechte Erfahrungen gemacht). Man teilt mir mit, dann könne man mich nicht mit Strom beliefern. Ich muss nachfragen, ob es Alternativen gibt. Die Antwort: Nein. Meine Antwort: Doch, muss es geben. E.ONs Antwort: Na gut, aber der Vertrag ist wesentlich teurer. Ich muss zweimal nachfragen, bis ich die Details erfahre. Und siehe da: Mein Stromverbrauch wird pro Jahr um 3 Euro 50 (in Worten: 3,50 EUR! – pro Jahr!) teurer. Das war freilich »wesentlich«.