Leistung verdient Schutz? Nein. So nicht.

Früher nannte man es Rechtsschutz, den Schutz eines Rechtes. Heute nennt man es Schutzrecht. Leistungsschutzrecht. Das Recht, etwas zu schützen. Nicht das Recht auf Schutz. Und es ist zweifelhaft, ob es das Recht auf den Schutz einer Leistung – welcher denn überhaupt? – so wirklich gibt. Nach dem sogenannten »Leistungsschutzrecht«, einem Gesetz, das im juristischen Sprachgebrauch sicher ganz anders heißt, das aber meint, gibt es das vermutlich nicht. Oder nur für bestimmte Berufsgruppen. Nutznießer. Und Opfer.

Mein Verlag hat sich diesbezüglich festgelegt. Das war einfach, denn mein Verlag besteht aus mir und sonst niemandem. Und es war einfach, weil mein Verlag ein gutes, immer wieder gern durchaus verehrtes Vorbild hat, was viele journalistische Angewohnheiten angeht, die ich anderenorts vermissen muss: den Heise-Verlag.

Bei Facebook habe ich geschrieben: »Und ich als Verleger und Eigentümer von p.machinery möchte noch ganz persönlich hinzufügen, dass ich Verlage, die das Leistungsschutzrecht für richtig und wichtig halten und auf seine Durchsetzung pochen (werden), für weltfremd und rückständig halte. Es gibt sicherlich gute Gründe, Geld verdienen zu wollen und zu müssen. Aber nicht so. Nicht auf Wegen, für die das Internet nicht gedacht war und ist, für die es nicht gemacht wurde und wird. Geld verdienen zu wollen, indem man Gebühren dafür erhebt, was man ansonsten verboten hat, das ist old fashioned. Und Schlimmeres.« Und bezogen hat es sich auf diesen Link auf meiner Verlagsseite.

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